Inklusive Bildung an der BS 27
Seit 2014 ist die BS 27 an der Entwicklung von inklusiven Angeboten für Menschen mit Behinderung in der dualisierten beruflichen Bildung und in der Berufsvorbereitung engagiert. Eine einhergehende Unterrichtsentwicklung mit den Schwerpunkten Handlungsorientierung, einfache Sprache und Individualisierung findet in diesem Zusammenhang statt.
Zielsetzung einer inklusiven Beschulung ist eine Steigerung des selbstorganisierten Lernens, eine ganzheitliche Kompetenzentwicklung und eine uneingeschränkte Teilhabe bei allen Schülerinnen und Schülern, mit oder ohne Beeinträchtigung. Die Verzahnung von Theorie und Praxis und das Lernen an problemorientierten Lernsituationen ist dabei ein wesentlicher Bestandteil.
Für eine personenbezogene Unterstützung bei körperlichen und/oder seelischen Erkrankungen bzw. Behinderungen stehen in den beruflichen Bildungsgängen und der Berufsvorbereitung Arbeitsassistenzen zur Verfügung. Diese begleiten die förderberechtigten SchülerInnen sowohl in schulischen als auch in betrieblichen Lernprozessen, um eine bessere Verzahnung des dualen Lernens zu ermöglichen. Zudem unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung im Bereich der Personal- und Sozialkompetenz im betrieblichen und schulischen Bereich. Eine Verknüpfung mit weiteren Förderangeboten der BS 27 ist bei Bedarf möglich.
In der Berufsvorbereitung spielt das inklusive Übergangsmanagement eine wichtige Rolle, um SchülerInnen mit und ohne Förderbedarf von den kooperierenden Stadtteilschulen (Mümmelmannsberg, Mitte, Horn und Öjendorf) und Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (Wandsbek und Mitte) einen möglichst guten Übergang an die BS 27 zu ermöglichen. In der Übergangsgestaltung der Berufsvorbereitung nutzen wir dafür interne als auch externe multiprofessionelle Ressourcen, um zusammen mit den SchülerInnen an zukunftsfähigen Anschlussperspektiven zu arbeiten.
Dieses breite Unterstützungsangebot wird von dem engagierten Kollegium der BS 27 getragen und erfolgreich umgesetzt.
In Bezug auf die schulischen Nachteilsausgleiche für Leistungsnachweise für SchülerInnen mit erhöhtem Förderbedarf sind diese erprobt und werden weiter verankert. Bei der Antragsstellung für einen Nachteilsausgleich für Prüfungen der zuständigen Kammern unterstützen die Klassenleitungen und die Inklusionsbeauftragten.
Eine Verstetigung und Weiterentwicklung der Inklusion in allen dualen Bildungsgängen und der Berufsvorbereitung der BS 27 wird auch zukünftig umgesetzt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Abteilungsleitungen der Bildungsgänge sowie der Inklusionsbeauftragte (b.kathmann@bs27-hamburg.de) zur Verfügung.
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